Nein. Hier geht’s nicht um sog. Schleichwerbung für die Baumarktkette, die mit diesem ungewöhnlich beziehungsreichen Slogan zum Eintreten in eine ihrer nicht bloß in Deutschland platzierten locations einlädt. Und zum Kaufen natürlich.
Wobei: wer hier vor der sich – Lichtschranke – automatisch sich öffnenden Tür steht, muss zu nix ‚von außen‘ animiert werden. Der/die braucht einfach etwas: equipment zur Installation eines neuen Stromanschlusses im Zuhause, passendes Werkzeug, u.U. erstmal Beratung dafür, was eigentlich er/sie ‚braucht‘.
Beziehungsreich ist der Slogan: lässt einem unwillkürlich die Maxime „hier duzt man sich“ einfallen (wie sie seit längerem im sog. Netz auch bei online-Einkäufen praktiziert wird) – „man hilft sich“, eben. Niedrigschwellig, Pannengemeinschaft derer, die zu Hause mit einer kaputten Steckdose zurechtkommen müssen. Oder mit sowas.
Es geht um den in Deutschland eklatanten Mangel an sog. Spender-Organen, die in der klinischen Praxis gebraucht werden, um lebensbedrohlich Erkrankten wirksam helfen wenigstens zu können.
Prominente Einzelfälle wüssten sogar Zeitungsleser*innen zu benennen: den später Bundespräsident Gewordenen, der seiner Ehefrau eine seiner Nieren vermacht, die in Norwegen jüngst zur Königin Avancierte mit ihrer gespendeten ‚neuen Lunge‘. – Nagut: Klingt ein bisschen nach „Ersatzteil“, Baumarkt und so. Sind aber Menschen mit allem Drum und Dran.
Somit ist’s mehr denn rechtens, dass derlei ordentlich „geregelt“ wird. Durch Bundesgesetz. Da steht denn sogar ein „neuer Anlauf“ dazu schon in der Zeitung.
Die „Süddeutsche“ vom 25.09.2026 erinnert daran, dass eine solche Regelung schon 2020 und 2024 auf der Beschluss-Agenda stand, aber (so wie vorgelegt) mal am Fehlen der Stimmenmehrheit gescheitert ist, mal im Kleingedruckten der Prozeduren untergegangen.
Durchaus nicht zum Kleingedruckten freilich zählt der Modus der sog. Organspende, über die umständehalber immer „individuell“ entschieden werden muss, naklar.
Seit 2020 hat sich die Formel „Widerspruchslösung“ für eine der denkbaren Optionen eingebürgert, die lt. „Süddeutsche“ besagt, dass „in Deutschland jede Person Organspender [ist], die nicht ausdrücklich widersprochen hat“.
Wie dort auch zu lesen, finden das die weitaus meisten Leute hierzulande auch so, kümmern sich bloß nicht so recht darum, das – kleingedruckt! J – auch rechts-ordentlich feststellen zu lassen (was so schwer nicht wäre K). Aber das, das ist der Haken an der alternativen Option, die hier, in Ermangelung eines gängigen Kürzels, „Entscheidungslösung“ genannt sei. ‚Zu viel zu tun; man vergisst’s halt‘ sagen die Leute, ja.
Schaun mer mal, wie weit jener „neue Anlauf“ führt.
Es kann verstehen helfen, den legendären „Schritt Abstand“ zu nehmen. Oder auch zwei. Gedankliche Abstraktionsschritte.
Wobei zur Entmythologisierung des „Privateigentums“ anekdotisch beitragen mag die Erinnerung an s Bonmot, Ende der 1960er in Tübingen live gehört, klar gebe es berechtigtes „Privateigentum“ am eigenen Taschentuch…
Um zum Thema „Organspende“ zurückzukehren:
Die dereinst sog. „Widerspruchslösung“ unterstellt ja eben das:
Dass die vor-erwähnte „Individualisierung und Verrechtlichung“ eine irreführende Fehl-Abstraktion sei. In ihrer körperlichen Gesamtverfassung seien „Menschen“ halt Ausfluss des (defacto existenten) sog. ‚Gen-pools‘, von dem sich alles Lebendige her schreibt – gottgeschaffen, evolutions-kombinatorisch, oder sonstewie. Egal.
Also: Wer ein ‚funktionstüchtiges‘ „Organ“ ‚hat‘, das jemand anderes dringender braucht als eine/r selbst – was sollte am Weitergeben hindern? Es ‚gehört‘ ja, wenndenn überhaupt, ALLEN gemeinsam.
Der Baumarkt-Slogan ist beziehungsreicher als er wohl gemeint war: „Hier hilft man sich“. Menschlich. Sogar wenn die/der eine schon tot ist, der/die andere noch lebendig, so gerade noch. Wäre doch so schlecht nicht. Oder?
25.09.2026
© Frithard Scholz